Der Bundesrat hat eine Verordnung über Notrufverbindungen verabschiedet, wonach künftig Notrufe per Handy nur noch mit aktiver SIM-Karte möglich sein sollen.
Die bisherige Möglichkeit, Notrufe über das Handy ohne SIM-Karte abzusetzen, soll künftig nicht mehr möglich sein. Dies beschloss der Bundesrat in einer Verordnung über Notrufverbindungen Anfang Februar. "Auf Grund der bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen Anwahl der Notrufnummern von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen Notrufverbindungen ohne betriebsbereite Mobilfunkkarte nicht mehr zulässig; damit ist der sog. „SIM-less“ Notruf nicht mehr möglich. Betriebsbereit ist eine Mobilfunkkarte, wenn sie ordnungsgemäß im Endgerät eingelegt und aktiviert ist", heißt es in der Verordnung. Damit setzt der Bundesrat EU-Richtlinien um, in denen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, soweit das technisch möglich ist, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln.
Zur Verbesserung der Notrufmöglichkeiten im Mobilfunk sollen die Notrufverbindungen von jedem im jeweiligen Netz verwendbaren Mobiltelefon mit eingelegter Mobilfunkkarte möglich sind, unabhängig davon, ob es sich um eine für das jeweilige Netz für normale Verbindungen verwendbare oder um eine fremde Karte handelt. Dadurch kann einem Mobilfunkteilnehmer auch dann eine Notrufverbindung bereitgestellt werden, wenn er sich gerade in einem durch sein Netz nicht versorgten Bereich befindet, dieser Bereich jedoch von einem anderen Mobilfunknetz versorgt wird, mit dem sein Mobilfunkgerät prinzipiell zusammenarbeiten kann, d. h. reine GSM-Geräte (sog. 2G-Endgeräte) können prinzipiell eine UMTS-Versorgung (sog. 3G-Infrastruktur) nicht nutzen und damit keine Notrufe im UMTS-Netz absetzen. Diese Funktion der Mitbenutzung anderer Mobilfunknetze ist jedoch nur für die Notrufnummer 112 verfügbar. Dies liegt in dem für die technische Gestaltung der Mobilfunknetze maßgebenden internationalen GSM-Standard begründet. Notrufverbindungen zur Notrufnummer 110 sind zwar auch von Mobiltelefonen aus möglich, allerdings nur für im Mobilfunknetz eingebuchte Teilnehmer. Darüber hinaus regelt die Verordnung Notrufe über Internet-Telefonie(Voice over IP-VoIP). (Quelle: www.ub-feuerwehr.de)