Sie haben ein Problem mit Wespen oder Hornissen Wespen sind von Natur aus weder aggressiv noch stechwütig. Jedoch können sie sich gut verteidigen. Dies geschieht bei hektischen Abwehrbewegungen.
Viele Menschen geraten in Panik, wenn sie eines der gelb-schwarzen Insekten in ihrer Nähe sehen. Noch schlimmer wird es, wenn sich in der näheren Umgebung ein Wespennest befindet.
Deshalb zu allererst einmal einen „kühlen Kopf“ bewahren! Gefährlich werden Wespen (zu denen auch die Hornissen zählen) nur für Personen die durch einen Stich allergisch reagieren. Für alle anderen Personen sind die Stiche einer Wespe nicht gefährlicher als der einer Biene, da sich die Wirkung kaum voneinander unterscheidet. Was tue ich nach einem Stich? - Bewahren sie Ruhe! (Der bekannte Spruch „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd“ ist absolut falsch!)
- Kühlen sie die Stichstelle mit einem kalten Umschlag oder einem Eisbeutel
- Bei Stichen im Mund oder am Hals kann es durch Schwellungen zur Erstickungsgefahr kommen. Bitte warten sie nicht und rufen Sie sofort einen Arzt hinzu! (Notruf Tel. 112)
- Bei bekannten Allergien lassen sie sich vor der Wespensaison von ihrem Hausarzt beraten.
Wie vermeide ich unliebsamen Kontakt mit den Wespen? - Vermeiden sie hektische Bewegungen!
- Laufen sie nicht barfuß über den Rasen! (Nicht nur Wespen suchen dort nach Nahrung. Hier finden sie auch Bienen und Hummeln, die im Gegensatz zur allgemeinen Meinung auch stechen können).
- Decken sie Speisen ab! (Wespen, und gerade die gemeine- und deutsche Wespe sind auf Süßspeisen aus. Sie haben einen Lebenszyklus bis in den späten Herbst hinein und ernähren sich dann von Fallobst.)
- Kinder sollten Getränke nur aus einem verschlossen Behälter mit Strohhalm trinken!
Was kann ich tun wenn ich ein störendes Wespennest in direkter Nachbarschaft habe? - Wespen und Hornissen stehen unter Natur- bzw. Artenschutz. Deshalb ist es niemandem ohne Genehmigung des Landratsamts erlaubt, diese zu vernichten oder zu entfernen..
- Die Feuerwehr wird erst aktiv, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (z.B. Wespennest im Kinder- oder Schlafzimmer)
Die Feuerwehr darf nur beratend tätig werden und ist nur in Ausnahmefällen berechtigt ein Nest zu entfernen. Hierzu muss die Abwehr unmittelbarer Gefahren von Leben und Gesundheit der betroffenen Bürger gegeben sein! Weitere Informationen zu Wespen finden sie auch auf der Internetseite: http://www.hymenoptera.de
|